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The Frame · Wien 1070

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Fotostudio, Equipment sowie Fotodienstleistungen

Stand: August 2026 · Als PDF (mit Unterschriftsfeld)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Überlassung von Fotostudioräumen, Lichtequipment und Zubehör zur Nutzung sowie für damit zusammenhängende Fotodienstleistungen von Stefan Baumann-Fonseca / FRAME, 1070 Wien, Neustiftgasse 107/2 (nachfolgend „Vermieter“ genannt).

Vertragspartner des Vermieters ist der Mieter bzw. Auftraggeber (nachfolgend „Mieter“ genannt). Dies können Verbraucher im Sinne des KSchG (B2C) oder Unternehmer (B2B) sein.

Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung

Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

Die Buchung des Fotostudios oder einer Dienstleistung kann schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Anfrageformular erfolgen.

Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (per E-Mail ausreichend) des Vermieters zustande.

§ 3 Mietzeit und Überschreitung

Das Studio wird für die im Vertrag vereinbarte Zeit vermietet. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Einlass (auch bei Verspätung des Mieters) und endet mit dem Verlassen des Studios.

Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich. Jede angefangene zusätzliche Stunde wird nach den aktuellen Tarifen des Vermieters nachberechnet.

Wird die Mietzeit ohne Absprache überschritten, ist der Vermieter berechtigt, eine entsprechende Nutzungsentschädigung sowie eventuelle Schadensersatzansprüche (z. B. wegen Ausfall nachfolgender Mieter) geltend zu machen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Kaution

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung gemäß der aktuellen Preisliste. Die Preise verstehen sich generell exklusive Umsatzsteuer.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt spesenfrei per Banküberweisung auf das angegebene Konto des Vermieters zu zahlen.

Kaution: Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor der Übergabe des Studios eine Kaution in Höhe von 50% des Honorares oder einem vereinbarten Betrag zu verlangen. Die Kaution kann vorab überwiesen werden. Sie wird nach ordnungsgemäßer, schadensfreier Rückgabe des Studios vom Gesamtbetrag abgezogen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters bei sichtbaren Schäden bleibt vorbehalten.

§ 5 Buchungs- & Stornobedingungen

Zahlungsbedingungen:Erstbucher und Neukunden zahlen den voraussichtlichen Mietpreis zu 100 % vorab per Banküberweisung oder am Produktionstag in bar/Karte vor Ort. Stammkunden werden auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen nach der Produktion verrechnet. Verbrauchsabhängige Zusatzkosten (Overtime, Hintergrundpapier) werden unmittelbar nach Produktionsende festgestellt und nachberechnet.

Stornogebühren:Sollte eine fest gebuchte Produktion verschoben oder abgesagt werden müssen, gelten folgende Fristen und Sätze bezogen auf die reine Raummiete:

Bis zu 7 Tage vor Produktionsbeginn: kostenfrei

6 bis 3 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % des Tarifs

Ab 48 Stunden vor Produktionsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Tarifs

Das Studio wird besenrein übergeben. Bei Bedarf und mehrtägigen Buchungen wird eine Endreinigung ab € 50,– verrechnet. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung (z. B. durch den Einsatz von Glitzer, Konfetti, Flüssigkeiten oder Bodypaint) oder einer Set-Größe von mehr als 8 Personen (Crew, Kunden, Models etc.) aufgrund des erhöhten Reinigungs- und Infrastrukturaufwands eine einmalige Pauschale von 150,00 € verrechnet

Die Stornierung muss schriftlich (per E-Mail ausreichend) erfolgen.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C) nach FAGG

Es besteht kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, weshalb Stornoregelungen frei vereinbart werden. Nach dem österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) sind Verträge über Beherbergungen und die Vermietung von Wohnraum für andere als Wohnzwecke bzw. Freizeitzwecke explizit von der gesetzlichen Rücktrittsfrist ausgenommen

(§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG)

Wir empfehlen gegebenenfalls den Abschluss einer Mietstornoversicherung.

§ 7 Nutzung des Studios und Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Studioräume, die Einrichtung sowie das gemietete Licht- und Fotoequipment schonend und fachgerecht zu behandeln.

Das Studio darf nur mit sauberem, studiozugelassenem Schuhwerk (keine Highheels) betreten werden.

Illegale, sittenwidrige oder gefährliche Aktivitäten (insb. offenes Feuer, Pyrotechnik, gefährliche Stunts) oder sonstige unsachgemäßen Benutzungen, Beschädigungen oder Verschmutzungen sind im gesamten Studio strikt untersagt.

Das Studio und alle Geräte sind am Ende der Mietzeit im ursprünglichen, besenreinen Zustand zu übergeben.

§ 8 Haftung und Schäden

Haftung des Mieters: Der Mieter haftet unbeschränkt für alle von ihm, seinen Mitarbeitern, Models, Visagisten, Gästen oder Besuchern verursachten Schäden oder Verluste (z. B. Diebstahl) an den Studioräumen, den Einrichtungsgegenständen, Möbeln sowie am überlassenen Licht- und Fotoequipment.

Schäden, Fehlfunktionen oder Defekte an Geräten sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch bei der Übergabe am Ende der Mietzeit, anzuzeigen. Das Verschweigen von Schäden verpflichtet zum Ersatz des daraus resultierenden Folgeschadens (z. B. Mietausfall beim Folgemieter).

Ersatz und Reparatur: Beschädigte Geräte und Einrichtungsgegenstände werden auf Kosten des Mieters fachgerecht repariert. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

Fremdequipment aus externem Verleih: Wird auf Wunsch des Mieters Equipment bei einem externen Verleih angemietet, insbesondere beim Digitalkameraverleih, tritt der Vermieter ausschließlich als Vermittler auf. Haftung, Versicherung und fristgerechte Rückgabe richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Verleihs und liegen beim Mieter. Der Mieter bestätigt die Übernahme mit dem gesonderten Formular „Haftungsübernahme". Kosten aus Beschädigung, Verlust oder verspäteter Rückgabe trägt der Mieter.

Garderobe und Wertgegenstände: Für eingebrachte Sachen des Mieters, seiner Crew, Models, Kunden und Gäste, insbesondere Garderobe, Kleidung, Taschen, Kameras und Laptops, wird keine Haftung übernommen. Garderobe und Ablagen sind unbewacht; für Verlust oder Diebstahl haftet der Vermieter nicht. Der Mieter hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig (insb. im B2B-Bereich) – ausgeschlossen.

§ 9 Urheberrecht bei Fotodienstleistungen

(Gilt, sofern der Vermieter selbst als Fotograf tätig wird)

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den gefertigten Lichtbildern nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu.

Der Auftraggeber erhält an den Fotos die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf bei B2C-Kunden einer gesonderten Vereinbarung.

Die Nutzung der Bilder durch den Fotografen für Eigenwerbung (Website, Social Media) ist bei B2C-Kunden nur mit deren Einwilligung zulässig. Bei B2B-Kunden gilt sie als erlaubt, sofern nicht vorab schriftlich widersprochen wurde.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Mieter Unternehmer (B2B) ist – das für den Sitz des Vermieters sachlich zuständige Gericht in Österreich exklusiv zuständig. Bei Verbrauchern (B2C) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt